Von Middendorf Automobile  /  Eckendorfer Strasse 70, 33609 Bielefeld  /  Tel.: +49 (0)521 9384585  /  Mobil: +49 (0)172 6609247

Verkauf von Jahres- und Gebrauchtwagen

Mo - Do von 10:00 bis 18:00  /  Fr - Sa von 10:00 bis 13:00

AGBs

 

Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind netto zu verstehen, ohne Skonto, ab Standort. Etwaige Überführungskosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind in bar an den Sitz der Verkäuferin zu leisten. Diese ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt sie sie dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber, unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und der

Diskontspesen.

 

Eigentumsvorbehalt

Werden Zahlungserleichterungen eingeräumt, so bleibt bis zu der vollen Bezahlung des Kaufpreises in bar oder der Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks und bis zur Tilgung der sonstigen Forderungen aus dem Kauf, mögen sie Zinsen. Diskont- oder andere Spesen, Gebühren für die Zulassung, Lieferung von Betriebsstoff oder was sonst immer betreffen, das Fahrzeug Eigentum der Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Kraftfahrzeug bleibt bestehen für alle Forderungen gegen den Käufer, die die Verkäuferin vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate erwirbt, insbesondere für Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteillieferungen usw, für das verkaufte Fahrzeug, und wird auch dadurch nicht berührt, dass die zu sichernden Forderungen trotzdem aus irgendeinem Grunde mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass die Verkäuferin ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet hat.

 

Durch eine Pfändung des verkauften Fahrzeuges verzichtet die Verkäuferin nicht auf das Eigentum an demselben.

 

Bleibt der Käufer mit einer Rate eine Woche im Rückstand, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, vorzeitig fällig, wenn der Käufer in das Handelsregister eingetragen ist, ist er dies nicht, so wird der Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil, im Rückstand geblieben ist und der gesamte Rückstand mindestens 1/10 des Kaufpreises erreicht.

 

Die Verkäuferin kann bis zur Begleichung ihrer sämtlichen Ansprüche jederzeit die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, tut sie es, so hat der Käufer der Verkäuferin oder ihrem Beauftragten das Fahrzeug herauszugeben. Der Käufer willigt darein, dass die Verkäuferin und ihre Beauftragten jederzeit die Räume, in denen das Fahrzeug steht oder sie es vermuten, betreten, um es herauszuverlangen.

 

Der Käufer hat das Fahrzeug gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsverträge der Verkäuferin bis zur Begleichung der sämtlichen Ansprüche abzutreten. Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach völliger Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen die Rechte aus den Versicherungsverträgen auf den Käufer zurück zu übertragen.

Das Fahrzeug und seine Teile darf der Käufer, solange es Eigentum der Verkäuferin ist, weder verkaufen noch verpfänden oder sonst mit einem Recht belasten, es auch nicht ohne schriftliche Genehmigung aus dem Gebiet der BRD entfernen. Wird das Fahrzeug von anderer Seite gepfändet_ so hat der Käufer die Pfändung unverzüglich der Verkäuferin anzuzeigen. Die Kosten eines Interventionsprozesses hat der Käufer vorzuschießen und, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können, zu tragen.

 

 

 

 

Lieferung und Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit dem Empfang der Anzahlung zu laufen. Überschreitet die Verkäuferin die Lieferfrist, so hat der Käufer, wenn die verabredete Lieferzeit um mehr als einen Monat überschritten ist, das Recht, der Verkäuferin eine Frist zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist von dem Vertrage zurückträte. Weitergehende Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportsperre oder-Behinderung, Mobilmachung, Krieg, Unruhen und sonstige Ereignisse, die die Lieferung verhindern, schließen einen Verzug der Verkäuferin aus. Die Verkäuferin ist in solchen Fällen berechtigt, unter Rückgabe einer etwa geleisteten Anzahlung von dem Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche stehen dem Käufe' nicht zu, ebensowenig hat er einen Anspruch auf Verzinsung der Anzahlung.

 

Inhalt und Umfang der Lieferungen

Mündliche Angaben der Verkäuferin über Gewicht, Dimensionen, Motorleistung (PS!kW), über das Bauiahr, über den Typ, über den Betriebsstoffverbrauch usw., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.

 

Abnahme und Versand

Die Abnahme des Fahrzeugs hat binnen drei Tageı¬ nach Eirıgang der Anzeige von der Bereitstellung zu erfolgen, widrigenfalls die Verkäuferin ohne Setzung  einer  Nachfrist Zahlung  verlangen  oder von dem Kauf zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. lm letzteren Fall ist die Verkäuferin berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Mit ihrem Schadensersatzanspruch kann die Verkäuferin gegen eine vom Käufer geleistete Zahlung aufrechnen.

 

Gewährleistung

Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluß jeder Gewährleistung. Ansprüche aut Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel. Besondere Zusicherungen des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind.

 

Autos älter als 10 Jahre oder mehr als 100000km Laufleistung nur an Handel/Export oder Gewerbe.

 

Übertragung der Rechte aus dieser Vereinbarung

Eine Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Verkäuferin zulässig.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Eñüllungson für die Verpflichtungen aus dem gesamten Geschäftsverkehr beider Teile ist der Sitz der Verkäuferin. Für alle Streitigkeiten aus diesen Verpflichtungen sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Verkäuferin ihren Sitz hat. Diese Vereinbarung gilt auch für hingegebene Schecks und Wechsel.

 

Schriftform

Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

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